Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13799
BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22 (https://dejure.org/2023,13799)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2023 - IV ZR 402/22 (https://dejure.org/2023,13799)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - IV ZR 402/22 (https://dejure.org/2023,13799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,13799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.09.2019 - IV ZR 241/18

    Einwendungen gegen die Kostenbelastung der Partei als solche im

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG der Einzelrichter, nachdem die Kostenbeamtin nicht abgeholfen hat (Senatsbeschlüsse vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 2; vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris Rn. 1).

    Eine Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (Senatsbeschluss vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 3).

  • BGH, 19.03.2019 - IV ZR 30/18

    Rechtmäßige Erhebung von Gerichtskosten für das

    Auszug aus BGH, 31.05.2023 - IV ZR 402/22
    Über die Erinnerung entscheidet gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG der Einzelrichter, nachdem die Kostenbeamtin nicht abgeholfen hat (Senatsbeschlüsse vom 9. September 2019 - IV ZR 241/18, juris Rn. 2; vom 19. März 2019 - IV ZR 30/18, juris Rn. 1).
  • BGH, 06.09.2023 - IV ZB 7/23

    Zurückweisung der Erinnerung des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz des

    Über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz entscheidet gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 GKG der Einzelrichter, soweit die Kostenbeamtin nicht abgeholfen hat (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2023 - IV ZR 402/22, juris Rn. 1 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht